uniKIK

Juniorstudium: Studieren vor dem Studium
Heranführung von Jugendlichen an Studiengänge der
Leibniz Universität Hannover.
Hinweise zur Teilname am Juniorstudium
FAQ
An dieser Stelle finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Juniorstudium.
Fragen zur Anmeldung
Wer darf am Juniorstudium "ohne Anmeldung" teilnehmen?
Alle Studieninteressierten dürfen an diesem Angebot teilnehmen und es bedarf keiner speziellen Anmeldung. Die ausgewählten Lehrveranstaltungen können auf der Seite Angebot eingesehen werden. Sollten aber mehr als fünf Personen eine Vorlesung gleichzeitig besuchen wollen beachten Sie bitte folgnde Hineweise.
Wer darf am Juniorstudium "mit Anmeldung" teilnehmen?
Am Juniorstudium mit Anmeldung haben Sie die Möglichkeit regelmäßig an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und Prüfungen abzulegen. Diese Form der Teilnahme steht Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden (mit Abitur), FSJ/FÖJ/FWJ- Leistenden und Bundesfreiwilligendienstleistenden (bis zu 4 Jahre nach Hochschulzugangsberech-tigungserhalt) zu. Geregelt wird dies in der Ordnung für Juniorstudierende.
Wie kann ich mich für das Juniorstudium anmelden?
Nach der Registrierung im uniKIK Portal können Sie sich dort für die jeweilige/n Vorlesung/en anmelden. Bitte schicken Sie uns Ihre unterschriebene Anmeldebestätigung, eine Ausweiskopie, einen Nachweis der derzeitigen Tätigkeit (Schülerausweis, Nachweis der Dienststelle, Nachweis des beschäftigen Betriebes) und, falls die Schule schon abgeschlossen wurde, eine Kopie des Abiturzeugnisses so rasch wie möglich an: uniKIK | Leibniz Universität Hannover | Stichwort: Juniorstudium | Welfengarten 1 | 30167 Hannover oder geben es im Service Center persönlich ab.
Ab wann kann ich mich anmelden?
Die Anmeldung zum Sommersemester ist ab ca. Mitte März und für das Wintersemester ab Mitte September bis jeweils eine Woche nach Vorlesungsbeginn möglich. Nach Ablauf der Fristen sind Anmeldungen nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Fragen zu den Vorlesungen
An welchen Vorlesungen kann ich teilnehmen?
Die Vorlesungen, die Sie im Rahmen des Juniorstudiums besuchen dürfen, können Sie auf der Seite Angebot einsehen.
An wie vielen Vorlesungen kann ich teilnehmen?
Die Anzahl der auszuwählenden Vorlesungen sind auf maximal drei pro Semester beschränkt.
Das Angebot ist so groß - welche Vorlesungen sind für mich sinnvoll?
Wenn Sie sich schon für ein späteres Studienfach entschieden haben, sollten Sie Vorlesungen aus dem betreffenden Studiengang hören. Generell gilt, dass die Mathematikveranstaltungen auch für andere Studiengänge von Interesse sind. So ist es beispielsweise durchaus sinnvoll "Lineare Algebra I" oder "Analysis I" zu hören, auch wenn Sie später Elektrotechnik studieren möchten, da die Mathematikanforderungen sich in vielen Bereichen überschneiden. Bei weiteren Fragen können sie uns gern kontaktieren.
Wo kann ich genaueres über die Veranstaltung XYZ erfahren?
Details zu den Veranstaltungen finden sie im Vorlesungsverzeichnis der Universität (über unsere Seite "Angebot" zu erreichen). Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Dozenten der betreffenden Veranstaltung (EMail-Adresse auf der jeweiligen Fakultätsseite)
Werden noch weitere Vorlesungen angeboten?
Es kann sich kurzfristig noch die eine oder andere Ergänzung ergeben.
Werden auch Vorlesungen aus dem Bereich XYZ angeboten?
Generell können alle Fakultäten Vorlesungen aus nicht-zulassungsbeschränkten Studiengängen zum Juniorstudium anmelden. Die Entscheidung darüber liegt jedoch bei den Fakultäten selbst. Der Schwerpunkt lag zunächst auf den mathematisch-, natur- und ingenieurswissenschaftlichen Fachgebieten. Zusätzlich werden nun auch Vorlesungen der Fakultät für Architektur und Landschaft, der Juristischen Fakultät und der Philosophischen Fakultät angeboten.
Sind die Vorlesungen nicht zu schwierig für mich?
Es ist zu beachten, dass ein Besuch der Veranstaltungen ein großes Maß an Eigeninitiative voraussetzt und u. U. eine Mehrbelastung für diesen Teilnehmerkreis darstellen kann, da die Inhalte der Universitätsveranstaltungen zwar auf dem Schulstoff aufbauen, aber fehlender Stoff nicht innerhalb der Vorlesungen nachgeholt werden kann. Für mathematisch orientierte Vorlesungen werden neben einer mathematischen Begeisterungsfähigkeit hauptsächlich Kenntnisse der Differential- und Integralrechnung benötigt. Wissen aus der linearen Algebra ist eine sinnvolle Ergänzung. Wenn Sie begeistert sind und fleißig mitarbeiten, ist eine Vorlesung aus den ersten Semestern für Sie machbar.
Wann finden die Vorlesungen immer statt?
Die Veranstaltungen finden zu den angegebenen Terminen im wöchentlichen Rhythmus statt. Eine Veranstaltung, die z. B. für Mo, 11:00 – 13:00 Uhr angekündigt ist, findet in der Vorlesungszeit jeden Montag zur angegebenen Zeit statt.
Wie lange dauert eine Vorlesung?
Eine Veranstaltung dauert in der Regel je nach Veranstaltungstyp 45 oder 90 Minuten. Die Zeitangaben können auf zwei verschiedene Arten angegeben werden: Entweder wird ein ein- oder zweistündiges Zeitfenster angegeben, z. B. 14:00 bis 16:00 Uhr. Die ist eine sog. Zeitangabe ‚mit Zeit’ (cum tempore, c.t.). Dies bedeutet, dass die Veranstaltung um 14:15 Uhr beginnt und um 15:45 Uhr beendet ist. Eine einstündige Veranstaltung beginnt entsprechend um viertel nach und endet zur vollen Stunde. Oder die Zeit wird genau angegeben (14:15 – 15:45 Uhr oder 13:00 – 13:45 Uhr). Dies sind sog. Zeitangaben ‚ohne Zeit’ (sine tempore, s.t.).
Ich kenne mich in Hannover nicht aus, wie komme ich zu den Veranstaltungen?
Die Universität hat eine Seite mit Anfahrtsskizzen und Hörsaalübersicht zusammengestellt.
Fragen zu den Prüfungen
Kann im Rahmen jeder Veranstaltung ein Leistungsnachweis (Schein) erworben werden?
Leider nein. Zum einen wird zu manchen Veranstaltungen keine Prüfung oder Klausur angeboten, wie es zum Beispiel bei der Ringvorlesung "Life Science" der Fall ist. Zum anderen ist es aufgrund gültiger Prüfungsordnungen einiger weniger Studiengänge für Juniorstudierende leider nicht möglich an Prüfungen oder Klausuren teilzunehmen. Sofern uniKIK hiervon Kenntnis besitzt, wird hierauf in der Beschreibung der Vorlesung hingewiesen. Z.B. ist eine Teilnahme an einer Prüfung von Veranstaltungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nur nach Prüfung des Einzelfalles möglich. Bitte fügen Sie zu diesem Zweck eine Kopie Ihres Halbjahreszeugnisses den zur Anmeldung einzusendenden Unterlagen bei. Eine vorherige Anmeldung und Zusendung der Zeugnisse ist daher bei uns bis zu einem bestimmten Termin erforderlich.
Wie kann ich mich für die Prüfungen anmelden?
Die Zulassung zu den jeweiligen Prüfungen liegt im Ermessen der jeweiligen Fakultät. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den Dozenten der Veranstaltung. Da es je nach Studiengang unterschiedliche Anmeldezeiträume gibt, wenden Sie sich bitte bei Interesse an einer Prüfung frühzeitig an den/die jeweilige/n Dozenten/in.
Habe ich eine Matrikelnummer um gelistet zu werden und/oder um mich bei einer Prüfung identifizieren zu können?
Ja, die haben Sie. Ihre Matrikelnummer lautet JS und die (4-stellige) Registrierungsnummer. Also z.B. "JS 1234" wenn Ihre Registrierungsnummer 1234 lautet. Diese erhalten Sie zudem auf Ihrem Teilnahmeausweis bei der Einführungsveranstaltung.
Ich habe erfolgreich an einer Prüfung teilgenommen. Erhalte ich hierüber einen Nachweis?
Die Vergabe der Leistungsnachweise wird von den Fakultäten geregelt. Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Dozenten oder Studiendekan. Weiterhin würden wir uns freuen, wenn Sie uns zusätzlich davon in Kenntnis setzen würden. Von uns können Sie bei Nachweis der bestandenen Prüfung eine Teilnahmebescheinigung erhalten.
Werden die Leistungsnachweise auch an anderen Universitäten anerkannt?
Dies muss bei der jeweiligen Universität nachgefragt werden. Ausgeschlossen ist es nicht.
Fragen zur Teilnahmebestätigung und zum Stud.IP
Wie bekomme ich eine Teilnahmebestätigung?
Um eine Teilnahmebestätigung zu erhalten ist ein regelmäßiger Nachweis (min. 80%) erforderlich, zu diesem Verfahren führen Sie bitte einen „Unterschriftennachweis“ der jeweiligen Vorlesungen. Einen Vordruck dazu erhalten Sie bei der Einführungsveranstaltung. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Andrea Schmidt.
Für einige Vorlesungen ist es notwendig einen Zugang zum Stud.IP (Lern-, Informations- und Projekt-Management-) System zu haben. Wie erhalte ich diesen?
Da Sie als Juniorstudierende nicht regulär eingeschrieben sind, können Sie sich zu dem System leider nicht selbstständig anmelden. Wenden Sie sich bitte an Andrea Schmidt. Sie wird einen Account für Sie einrichten, welcher das gesamte Semester gültig ist.
Weitere Informationen zu Stud.IP und Online-Services der Universität erhalten Sie bei der Einführungsveranstaltung.
Fragen zu Vergünstigungen und sonstigen Anliegen
Bekomme ich einen Studentenausweis/ ein Semesterticket/ einen Platz im Studentenwohnheim etc.?
Leider nein. Unser Angebot ist kein eigenständiges Studium oder Überbrückungsstudium, sondern ein Zusatz- und Informationsangebot für Oberstufenschülerinnen und -schüler, Bundesfreiwilligendienstleistende (bis zu 4 Jahre nach Hochschulzugangsberechtigungs-erhalt), Leistende des freiwilligen sozialen/ökologischen/wissenschaftlichen Jahres und Auszubildende mit Abitur.
Erhalte ich als Juniorstudent Zugang zum WLAN der Leibniz Universität Hannover?
Einen Account beim Studierenden-Server und damit der Zugang zum WLAN der Universität können Juniorstudierende leider nicht erhalten, da sie nicht regulär eingeschrieben sind.
Gibt es eine Kostenerstattung für Teilnehmer eines Freiwilligendienstes im In- und Ausland (FSJ/FÖJ/FWJ)?
Leider ist keine weitere Förderung durch den Bund gegeben.
Kann ich zusammen mit meinen Freunden in den Studienalltag „schnuppern“?
Wenn Sie in Begleitung von einer oder zwei Freundinnen oder Freunden an einer Veranstaltung teilnehmen möchten, so ist dies ohne Probleme möglich. Manchmal ist es leichter, sich mit jemandem zusammenzuschließen, um unbekanntes Terrain kennenzulernen. Sollten Sie mit einer größeren Gruppe (mehr als 5 Leute) in den Universitätsalltag hineinschnuppern wollen, melden Sie sich bitte im Vorfeld bei dem oder der Dozierenden an! Darüber hinaus sind die verschiedenen Institute der Leibniz Universität generell bereit, für größere Gruppen Institutsbesichtigungen und Informationsveranstal-tungen durchzuführen. Wenden Sie sich bitte hierzu an das zuständige Studiendekanat.
Hinweis für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer
Es ist zu beachten, dass ein Besuch der Veranstaltungen ein großes Maß an Eigeninitiative voraussetzt und u. U. eine Mehrbelastung für diesen Teilnehmerkreis darstellen kann, da die Inhalte der Universitätsveranstaltungen zwar auf dem Schulstoff aufbauen, aber fehlender Stoff nicht innerhalb der Vorlesungen nachgeholt werden kann. Für mathematisch orientierte Vorlesungen werden neben einer mathematischen Begeisterungsfähigkeit hauptsächlich Kenntnisse der Differential- und Integralrechnung benötigt. Wissen aus der linearen Algebra ist eine sinnvolle Ergänzung. Das Juniorstudium ermöglicht Schülerinnen und Schülern schon vor Aufnahme eines regulären Studiums authentische Einblicke in Studieninhalte zu gewinnen, indem Vorlesungen für diese Gruppe freigegeben werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich der Studienplan der Universität an die Schulzeiten anpasst.
Manchmal liegen die Vorlesungen und Seminare für Schülerinnen und Schüler günstig am Nachmittag, aber oft finden die Veranstaltungen auch vormittags statt. In diesem Fall muss in Absprache mit der Schule entschieden werden, ob eine Teilnahme trotzdem möglich ist.
Hinweise für Gruppen
Wenn Sie in Begleitung von einer oder zwei Freundinnen oder Freunden an einer Veranstaltung teilnehmen möchten, so ist dies ohne Probleme möglich. Manchmal ist es leichter, sich mit jemandem zusammenzuschließen, um unbekanntes Terrain kennenzulernen.
Sollten Sie mit einer größeren Gruppe (mehr als 5 Leute) in den Universitätsalltag hineinschnuppern wollen, melden Sie sich bitte im Vorfeld bei dem oder der Dozierenden an! Darüber hinaus sind die verschiedenen Institute der Leibniz Universität generell bereit, für größere Gruppen Institutsbesichtigungen und Informationsveranstaltungen durchzuführen. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Studiendekanat.
Informationsveranstaltungen zu Studienangebot, Studienbewerbung und Studienentscheidung bietet Ihnen die Zentrale Studienberatung an. Wir helfen Ihnen zudem gerne, den Kontakt mit einem bestimmten Institut aufzunehmen und unterstützen Sie bei Ihrer Planung eines Hochschulbesuchs. Wenn Sie Interesse haben, kontaktieren Sie uns einfach.
Ordnung für Juniorstudierende
Der Senat der Leibniz Universität Hannover hat auf seiner Sitzung am 16.04.2003 gemäß § 41 Abs. 1 NHG die nachstehende Ordnung für Juniorstudierende an der Universität Hannover beschlossen. Die Ordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Hannover in Kraft. Ordnung für Juniorstudierende an der Universität Hannover
§ 1 Teilnehmende
(1) Studieninteressierte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, Zivil-, Sozial- und Grundwehrdienstleistende (Wehrpflichtige) oder Auszubildende mit Abitur können als Juniorstudierende an ausgewählten Lehrveranstaltungen in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen teilnehmen. Die Erteilung der Erlaubnis zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Universität Hannover.
(2) Eine Bescheinigung über die Erlaubnis zur Teilnahme ist bei unikik unter Vorlage von Nachweisen entsprechend Abs. 1 einzuholen. Die Bescheinigung wird jeweils für ein Semester ausgestellt.
(3) Personen, die an anderen Hochschulen eingeschrieben sind, können sich nicht als Juniorstudierende eintragen lassen.
(4) Gebühren und Entgelte werden nicht erhoben.
§ 2 Studienmöglichkeiten
(1) Personen, die eine Bescheinigung nach § 1 Abs. 1 erhalten haben, können an Studienangeboten von Fachbereichen teilnehmen, die ihre Zustimmung erteilt haben.
(2) Geeignete Lehrveranstaltungen werden im Einvernehmen mit der zuständigen Studiendekanin oder dem zuständigen Studiendekan bestimmt.
(3) Die Erbringung von Prüfungsleistungen kann nach Maßgabe der gültigen Prüfungsordnungen von der zuständigen Studiendekanin oder dem zuständigen Studiendekan genehmigt werden.
(4) Näheres regelt der zuständige Fachbereich.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Hannover in Kraft.



